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KFZ-Versicherung

Sicher unterwegs – für andere und für das eigene Fahrzeug.

Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Kasko, Assistance und Rechtsschutz entscheiden darüber, welche eigenen Kosten nach Unfall, Diebstahl oder Naturereignis bleiben.

Versicherungssparten

Vom gesetzlichen Mindestschutz bis zur umfassenden Kasko.

Fahrzeugwert, Nutzung, Finanzierung und persönliche Risikotragfähigkeit bestimmen den passenden Umfang.

Haftpflicht

Schäden an Dritten

Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der Verwendung des Fahrzeugs.

Teilkasko

Definierte Ereignisse

Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Glas und Tierkollision je nach Bedingungen.

Vollkasko

Eigene Unfallschäden

Zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und häufig Vandalismus.

Assistance

Hilfe unterwegs

Panne, Abschleppen, Ersatzfahrzeug, Rückreise und Übernachtung nach vereinbarten Grenzen.

Insassenunfall

Personen im Fahrzeug

Ergänzende Unfallleistungen, wobei Haftpflicht- und Sozialleistungen mitzudenken sind.

Fahrzeugrechtsschutz

Rechtliche Kosten

Schadenersatz, Strafrecht und Führerscheinverfahren im Verkehrsbereich.

Tarifvergleich

Nicht nur Selbstbehalt und Prämie vergleichen.

01

Zeitwert & Neuwert

Entschädigungsbasis und Zeitstaffeln prüfen.

02

Grobe Fahrlässigkeit

Kürzungsverzicht und verbleibende Ausnahmen vergleichen.

03

Werkstattbindung

Prämienvorteil gegen freie Reparaturwahl abwägen.

04

Sonderausstattung

Zubehör, Ladekabel, Wallbox und Umbauten ausreichend erfassen.

Schadenpraxis

Unfallbericht, Fotos und Aufklärungspflichten entscheiden mit.

Auch bei scheinbar klaren Schäden können Hergang, Lenker, Alkohol, Polizei und Reparaturfreigabe deckungsrelevant sein.

Unfallstelle

Beweise sichern

Fotos, Unfallbericht, Daten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen.

Meldung

Vollständig und wahrheitsgemäß

Hergang, Fahrer und mögliche behördliche Maßnahmen korrekt angeben.

Reparatur

Freigabe abwarten

Besichtigung, Werkstattbindung, Totalschaden und Restwert vor Reparatur klären.

Unsere Aufgabe: Wir begleiten Haftpflicht- und Kaskoschäden und achten darauf, dass Schadenhergang, Belege und Reparaturweg zusammenpassen.
OGH-Entscheidungen

Unfallbegriff, Diebstahlsnachweis und Aufklärungspflichten in der Kasko.

Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Alle Urteile ansehen
OGH 7 Ob 170/23k

Ist jeder Lackschaden ein Kaskounfall?

Entscheidend sind der konkrete Hergang, die plötzliche äußere Einwirkung und der Wortlaut des Unfallbegriffs. Die umgangssprachliche Bezeichnung als „Unfall“ reicht nicht.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 140/24z

Fahrzeugdiebstahl und Beweiserleichterung

Für den Nachweis eines Diebstahls genügt zunächst ein typischer Geschehensablauf, etwa ordnungsgemäßes Abstellen und späteres Nichtauffinden. Widersprüche oder Gegenindizien bleiben aber relevant.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 43/98v

Unfallflucht und Aufklärungsobliegenheit

Wer sich nach einem Unfall entfernt, kann vertragliche Aufklärungspflichten verletzen. Das kann auch dann Folgen haben, wenn die strafrechtliche Beurteilung anders ausfällt.

Entscheidung im RIS →
Häufige Fragen

Wichtige Fragen zur KFZ-Versicherung.

Alle Fragen
Was zahlt die KFZ-Haftpflicht?

Sie erfüllt berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wann ist Vollkasko sinnvoll?

Vor allem bei hohem Fahrzeugwert, Finanzierung oder wenn ein größerer Eigenschaden nicht selbst getragen werden soll.

Ist grobe Fahrlässigkeit immer gedeckt?

Nein. Umfang und Ausnahmen unterscheiden sich; Alkohol, Drogen und bestimmte Obliegenheiten bleiben typischerweise problematisch.

Darf ich sofort reparieren lassen?

Bei Kaskoschäden sollte die Freigabe des Versicherers beziehungsweise die vereinbarte Besichtigung abgewartet werden.

Persönliche Beratung

KFZ-Schutz passend zu Fahrzeug und Nutzung wählen.

Wir vergleichen Haftpflicht, Kasko, Assistance, Selbstbehalte und Schadenpraxis.

Herbert Helm MBA
Herbert Helm MBA
Versicherungsmakler · Berater in Versicherungsangelegenheiten · Gewerblicher Vermögensberater
+43 7474 23456
helm@sichermithelm.at