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Eigenheim & Haushalt

Damit Ihr Zuhause Zuhause bleibt.

Gebäude, Wohnungsinhalt, Privathaftpflicht und Naturgefahren greifen nur dann richtig ineinander, wenn Begriffe, Summen und Klauseln sauber abgestimmt sind.

Versicherungssparten

Ein Vertrag – mehrere eigenständige Deckungsbereiche.

Die Polizze ist nur die Übersicht. Der tatsächliche Umfang ergibt sich aus Bedingungen, Klauseln und vereinbarten Summen.

Gebäude

Feuer, Sturm, Leitungswasser

Baukörper, feste Bestandteile, Nebengebäude und Außenanlagen müssen richtig definiert sein.

Haushalt

Einrichtung und persönliche Sachen

Möbel, Kleidung, Elektronik, Wertsachen und fremdes Eigentum haben unterschiedliche Grenzen.

Haftpflicht

Schäden an anderen

Die Privathaftpflicht prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.

Naturgefahren

Überschwemmung und Rückstau

Hochwasser, Oberflächenwasser, Rückstau und Grundwasser sind häufig begrenzt oder gesondert zu vereinbaren.

Einbruch

Spuren und Sicherheitsvorschriften

Einbruchdefinition, Schlüsselverlust, Nebengebäude und Wertgrenzen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.

Zusatzkosten

Aufräumen, Abbruch und Wohnen

Nebenkosten, Ersatzwohnung, Mietverlust und behördliche Auflagen können wesentlich sein.

Vertragsgestaltung

Diese Punkte entscheiden häufig erst im Schadenfall.

01

Versicherungswert

Gebäudeneuwert und Haushaltssumme müssen realistisch und laufend aktuell sein.

02

Gebäudebegriff

Carport, Pool, Gartenhaus, Photovoltaik und Einbauten ausdrücklich zuordnen.

03

Gefahrenumfang

Sturm, Hagel, Schneedruck, Überschwemmung und indirekter Blitzschlag getrennt prüfen.

04

Selbstbehalte & Limits

Wertsachen, Bargeld, Fahrräder, Glas und Naturgefahren haben oft eigene Grenzen.

Schadenpraxis

Ein Wasserschaden ist nicht automatisch ein Leitungswasserschaden.

Ursache, Schadenbild, Sofortmaßnahmen und Nachweise müssen von Beginn an zusammenpassen.

Sofortmaßnahmen

Schaden begrenzen

Wasser abstellen, Eigentum sichern und notwendige Notreparaturen dokumentieren.

Ursache

Fachliche Feststellung

Installateurbericht, Fotos und gegebenenfalls Sachverständige klären das versicherte Ereignis.

Abrechnung

Neuwert und Zeitwert

Reparatur, Wiederherstellung, Unterversicherung und Restwerte müssen nachvollziehbar berechnet werden.

Unsere Aufgabe: Wir prüfen nicht nur die Überschrift „Eigenheim & Haushalt“, sondern den vollständigen Vertrag – von Begriffsbestimmungen bis zu Zusatzklauseln.
OGH-Entscheidungen

Was Gerichte zu Wasser, Einbruch, Unterversicherung und Wiederherstellung sagen.

Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Alle Urteile ansehen
OGH 7 Ob 164/20y

Leitungswasser: Woher muss das Wasser austreten?

Die Leitungswasserversicherung knüpft an den Austritt aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen an. Entscheidend ist daher die nachweisbare Schadenursache – nicht nur, dass irgendwo Wasser sichtbar wird.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 95/23f

Leitungswasser: Definition und unmittelbare Einwirkung

Der OGH stellte auf den bedingungsgemäßen Begriff des Leitungswassers und die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen ab. Rohrbruch, Folgeschaden und ausgeschlossene Ursache müssen sauber getrennt werden.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 97/14m

Einbruch ohne eindeutige Spuren

Bei Einbruchdiebstahl bestehen Beweiserleichterungen, trotzdem müssen Indizien einen versicherten Einbruch wahrscheinlich machen. Schlösser, Schlüssel, Spuren und eine rasche Dokumentation können entscheidend sein.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 227/12a

Unterversicherung: Quadratmeter allein reichen nicht immer

Der OGH befasste sich mit einer Entschädigungsberechnung, die ausschließlich an einer Quadratmeter-Ermittlungshilfe anknüpfte. Für die Praxis zeigt das: Bewertungsmethode, Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht müssen zusammenpassen.

Entscheidung im RIS →
Häufige Fragen

Wichtige Fragen zum Zuhause-Schutz.

Alle Fragen
Sind Hochwasser und Überschwemmung automatisch versichert?

Nein. Naturgefahren sind oft nur bis zu besonderen Höchstbeträgen oder über eigene Bausteine gedeckt.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude und Inhalt?

Fest verbundene Bestandteile gehören meist zum Gebäude, bewegliche Sachen grundsätzlich zum Haushalt. Die Bedingungen enthalten Detailregeln.

Wie vermeide ich Unterversicherung?

Versicherungswert und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche müssen korrekt erfasst und bei Umbauten angepasst werden.

Wer hilft bei einem größeren Schaden?

Wir begleiten Schadenmeldung, Beweissicherung, Sachverständige, Kommunikation und Abrechnung bis zur Erledigung.

Persönliche Beratung

Zuhause-Schutz vor dem Schaden prüfen.

Wir ordnen Gebäude, Inhalt, Gefahren und Summen so, dass der Vertrag zur tatsächlichen Wohnsituation passt.

Herbert Helm MBA
Herbert Helm MBA
Versicherungsmakler · Berater in Versicherungsangelegenheiten · Gewerblicher Vermögensberater
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