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Reiseversicherung

Vor der Reise absichern. Im Ausland handlungsfähig bleiben.

Storno, medizinische Kosten, Rücktransport, Reiseabbruch, Gepäck und Assistance lösen unterschiedliche Probleme und brauchen klare Nachweise.

Leistungsbereiche

Vor Abreise und während der Reise unterschiedlich absichern.

Der passende Umfang hängt von Reisepreis, Destination, Gesundheitsrisiko und bereits vorhandenen Kreditkarten- oder Dauerdeckungen ab.

Storno

Vor Reisebeginn

Kosten bei versichertem Rücktrittsgrund bis zum vereinbarten Betrag.

Reiseabbruch

Während der Reise

Nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten je nach Bedingungen.

Auslandskranken

Behandlungskosten

Ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und medizinisch notwendige Leistungen.

Rücktransport

Sicher nach Hause

Medizinisch sinnvoller oder notwendiger Rücktransport nach dem vereinbarten Wortlaut.

Gepäck

Verlust und Beschädigung

Wertgrenzen, Aufsichtspflichten, verspätetes Gepäck und Diebstahlnachweis beachten.

Assistance

Organisation im Notfall

Notruf, Krankenhauskoordination, Vorschüsse und Unterstützung vor Ort.

Vor Reisebeginn

Bestehende Deckungen und Lücken zuerst prüfen.

01

Reisepreis

Stornosumme ausreichend hoch ansetzen.

02

Destination

USA, Kanada, Kreuzfahrt oder Expedition können besonderen Schutz erfordern.

03

Vorerkrankungen

Stabilität und unerwartete Verschlechterung nach Bedingungen prüfen.

04

Dauer & Häufigkeit

Einzelreise oder Jahresdeckung passend wählen.

Im Notfall

Zuerst Assistance kontaktieren, dann Kosten auslösen.

Bei Krankenhausaufenthalt, Rücktransport oder Reiseabbruch sollte der Versicherer früh eingebunden werden.

Arzt

Bestätigung sichern

Diagnose, Reiseunfähigkeit, Behandlungszeitraum und Empfehlung dokumentieren lassen.

Assistance

Freigabe einholen

Rücktransport, Umbuchung und größere Kosten vorab abstimmen.

Belege

Originale aufbewahren

Rechnungen, Buchungsunterlagen, Stornorechnung und Zahlungsnachweise vollständig sammeln.

Unsere Aufgabe: Wir prüfen vor Reisebeginn, welche Deckungen bereits bestehen und welche Lücken durch Reiseziel, Reisepreis oder Gesundheitsrisiko entstehen.
OGH-Entscheidungen

Ärztliche Bestätigung, Transparenz und Nachweise bei Storno und Reiseabbruch.

Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Alle Urteile ansehen
OGH 7 Ob 3/23a

Reiseabbruch und ärztliche Bestätigung

Bedingungen können verlangen, dass eine Erkrankung oder Reiseunfähigkeit unverzüglich ärztlich bestätigt wird. Dokumentation am Urlaubsort kann daher entscheidend sein.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 165/23z

Transparenz bei Storno- und Reiseversicherung

Vertragsunterlagen müssen erkennen lassen, mit wem der Versicherungsvertrag zustande kommt und welche Leistung vereinbart wird. Unklare Vermittler- und Versichererrollen können rechtlich problematisch sein.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 148/21x

Fristen und Nachweise im Reisefall

Der OGH befasste sich mit vertraglichen Nachweisen und Fristen bei Reiseabbruch beziehungsweise Storno. Frühzeitige Meldung und medizinische Unterlagen sind in der Praxis besonders wichtig.

Entscheidung im RIS →
Häufige Fragen

Wichtige Fragen zur Reiseversicherung.

Alle Fragen
Reicht meine Kreditkarte als Reiseversicherung?

Nur wenn Reise, Zahlungsvoraussetzungen, Personen, Dauer und Leistungen tatsächlich den Kartenbedingungen entsprechen.

Wann muss ich stornieren?

Sobald ein versicherter Rücktrittsgrund feststeht und die Reise nicht angetreten werden kann, um höhere Stornokosten zu vermeiden.

Ist ein Rücktransport immer versichert?

Nur nach dem vereinbarten Maßstab, etwa medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll, und häufig nach Abstimmung mit der Assistance.

Was gilt bei Vorerkrankungen?

Oft ist nur eine unerwartete akute Verschlechterung unter bestimmten Voraussetzungen gedeckt.

Persönliche Beratung

Reiseschutz vor Buchung und Abreise prüfen.

Wir gleichen Reisepreis, Destination, Personen, bestehende Deckungen und gesundheitliche Risiken ab.

Herbert Helm MBA
Herbert Helm MBA
Versicherungsmakler · Berater in Versicherungsangelegenheiten · Gewerblicher Vermögensberater
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