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Rechtsschutzversicherung

Recht haben. Recht durchsetzen.

Ein Rechtsschutzvertrag finanziert nicht „jeden Streit“. Entscheidend sind versicherte Lebensbereiche, zeitlicher Beginn, Wartezeiten und Ausschlüsse.

Bausteine

Rechtsschutz muss zu Ihrem tatsächlichen Leben passen.

Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Grundstücks- und Vertragsrechtsschutz sind eigenständige Bereiche.

Privat

Alltägliche Streitigkeiten

Schadenersatz, Strafrecht und ausgewählte Vertragsstreitigkeiten im privaten Bereich.

Beruf

Arbeitsrecht

Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und sozialversicherungsrechtliche Verfahren.

Verkehr

Fahrzeug und Teilnahme

Schadenersatz, Strafverfahren und Führerscheinfragen rund um den Straßenverkehr.

Wohnen

Grundstück und Miete

Eigentum, Nachbarschaft, Miete und selbst genutzte Immobilien je nach Baustein.

Vertrag

Kauf und Dienstleistungen

Nicht jede Vertragsstreitigkeit ist automatisch umfasst; Grenzen und Ausschlüsse sind wesentlich.

Familie & Erbe

Oft eingeschränkt

Beratungsleistungen oder definierte Verfahren können gedeckt sein, klassische Scheidungs- und Erbstreitigkeiten häufig nur begrenzt.

Deckungsprüfung

Zeit, Lebensbereich und Gegner bestimmen den Schutz.

01

Versicherungsfall

Wann begann der behauptete Rechtsverstoß?

02

Wartezeit

War der Vertrag bereits lange genug in Kraft?

03

Baustein

Ist der konkrete Lebensbereich tatsächlich eingeschlossen?

04

Kosten & Limits

Selbstbehalt, Versicherungssumme, freie Anwaltswahl und Ausland gelten nicht unbegrenzt.

Praxis

Vor der Beauftragung Deckung klären.

Eine unkoordinierte Beauftragung kann unnötige Kosten auslösen. Sachverhalt und zeitlicher Ablauf sollten zuerst strukturiert werden.

Chronologie

Ersten Verstoß bestimmen

Verträge, Schreiben, Fristen und Gespräche zeitlich ordnen.

Deckungsanfrage

Sachverhalt vollständig melden

Anspruch, Gegner und gewünschte Schritte präzise darstellen.

Strategie

Kosten im Blick behalten

Selbstbehalt, Erfolgsaussicht, Vergleich und Prozessrisiko gemeinsam beurteilen.

Unsere Aufgabe: Rechtsschutz und Haftpflicht erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Rechtsschutz finanziert eigene Interessen, Haftpflicht wehrt Ansprüche gegen Sie ab.
OGH-Entscheidungen

Der Beginn des Rechtsstreits ist oft früher als gedacht.

Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Alle Urteile ansehen
OGH 7 Ob 127/16a

Wann beginnt der Rechtsschutzfall?

Maßgeblich ist regelmäßig der erste behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten – nicht erst das Anwaltsschreiben oder die Klage. Ein erst später abgeschlossener Vertrag kann daher zu spät kommen.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 70/20z

Die Behauptungen des Gegners können entscheidend sein

Für die Deckungsprüfung ist wichtig, auf welchen Sachverhalt und welche Anspruchsgrundlage sich der Gegner stützt. Der Rechtsschutzfall wird nicht allein durch die eigene rechtliche Bewertung bestimmt.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 22/10a

Späte Meldung und Ausschlussfristen

Der OGH setzte sich mit der Abgrenzung von Verjährung, Ausschlussfrist und verspäteter Kenntnis auseinander. Rechtsschutzfälle sollten unverzüglich gemeldet und zeitlich genau eingeordnet werden.

Entscheidung im RIS →
Häufige Fragen

Wichtige Fragen zum Rechtsschutz.

Alle Fragen
Kann ich nach Beginn eines Streits noch Rechtsschutz abschließen?

Für den bereits eingetretenen Versicherungsfall grundsätzlich nicht. Maßgeblich kann der erste behauptete Rechtsverstoß sein.

Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

Im versicherten Rechtsschutzfall besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl, allerdings nach den Bedingungen und gesetzlichen Rahmenregeln.

Sind Erbstreitigkeiten versichert?

Oft nur Beratung oder bestimmte Verfahrensarten. Der konkrete Baustein muss geprüft werden.

Was ist eine Deckungsanfrage?

Damit wird dem Versicherer der Sachverhalt vorgelegt und die Kostenübernahme für geplante rechtliche Schritte beantragt.

Persönliche Beratung

Rechtsschutz vor dem Konflikt gestalten.

Wir prüfen Lebensbereiche, Wartezeiten, Ausschlüsse, Selbstbehalte und bestehende Vorverträge.

Herbert Helm MBA
Herbert Helm MBA
Versicherungsmakler · Berater in Versicherungsangelegenheiten · Gewerblicher Vermögensberater
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