Monatliches Einkommen
Die vereinbarte Rente soll laufende Fixkosten und den gewünschten Lebensstandard absichern.
Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern wie Krankheit oder Unfall die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit beeinträchtigen.
Versicherte Rente, Karenzzeit, Prognosezeitraum und Verweisungsklauseln müssen verständlich zusammenpassen.
Die vereinbarte Rente soll laufende Fixkosten und den gewünschten Lebensstandard absichern.
Nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächlichen Aufgaben vor Eintritt der Beeinträchtigung zählen.
Viele Tarife knüpfen an einen bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit und einen Prognosezeitraum an.
Abstrakte oder konkrete Verweisung kann den Anspruch wesentlich beeinflussen.
Einkommenssprünge, Heirat, Kinder oder Immobilienkauf sollten ohne neue Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden können.
Vorerkrankungen, Behandlungen und Beschwerden müssen sorgfältig aufgearbeitet werden.
Fixkosten, Familie, Kredite und bestehende Leistungen berücksichtigen.
Schutz möglichst bis zum geplanten Pensionsbeginn ausrichten.
Inflation und Einkommensentwicklung mit Vertrags- und Leistungsdynamik abfedern.
Verweisung, Prognosezeitraum, Meldefristen und Nachprüfung vergleichen.
Ein ärztlicher Befund allein beschreibt selten, welche konkreten beruflichen Aufgaben nicht mehr ausgeübt werden können.
Zeitanteile, körperliche und geistige Anforderungen sowie Verantwortung dokumentieren.
Einschränkungen, Belastbarkeit, Prognose und Therapie nachvollziehbar darstellen.
Vergleichsberufe und spätere Gesundheitsverbesserungen sorgfältig prüfen.
Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.
Sie soll einen sozialen Abstieg verhindern, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit vorzeitig zurückgeht oder verloren geht. Entscheidend ist die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit.
Entscheidung im RIS →Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung. Ist der bedingungsgemäße Versicherungsfall eingetreten, hängt die vereinbarte Leistung nicht von einem im Einzelnen nachgewiesenen Einkommensschaden ab.
Entscheidung im RIS →Eine Verweisung setzt einen nach Ausbildung, Erfahrung, sozialer Stellung und Einkommen ausreichend vergleichbaren Beruf voraus. Pauschale Berufsbezeichnungen reichen für die Prüfung nicht.
Entscheidung im RIS →Nein. Entscheidend ist, wie stark die konkrete berufliche Tätigkeit voraussichtlich beeinträchtigt ist.
Sie sollte Fixkosten und Einkommenslücke realistisch abdecken, ohne die Annahmegrenzen des Versicherers zu überschreiten.
Der Versicherer kann je nach Bedingungen auf eine andere, ausreichend vergleichbare Tätigkeit verweisen.
Sie bildet die Grundlage für die spätere Prüfung, welche beruflichen Aufgaben noch möglich sind.
Wir ermitteln Rentenbedarf, Laufzeit und passende Vertragsqualität – mit besonderem Augenmerk auf Gesundheitsfragen.
