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Berufsunfähigkeitsversicherung

Einkommen schützen, wenn Arbeit nicht mehr möglich ist.

Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern wie Krankheit oder Unfall die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit beeinträchtigen.

Leistungsgrundlage

Die konkrete berufliche Leistungsfähigkeit steht im Mittelpunkt.

Versicherte Rente, Karenzzeit, Prognosezeitraum und Verweisungsklauseln müssen verständlich zusammenpassen.

Rente

Monatliches Einkommen

Die vereinbarte Rente soll laufende Fixkosten und den gewünschten Lebensstandard absichern.

Tätigkeitsbild

Konkreter Arbeitsalltag

Nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächlichen Aufgaben vor Eintritt der Beeinträchtigung zählen.

Leistungsgrad

Bedingungsgemäße Schwelle

Viele Tarife knüpfen an einen bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit und einen Prognosezeitraum an.

Verweisung

Andere Tätigkeiten

Abstrakte oder konkrete Verweisung kann den Anspruch wesentlich beeinflussen.

Nachversicherung

Lebensveränderungen

Einkommenssprünge, Heirat, Kinder oder Immobilienkauf sollten ohne neue Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden können.

Gesundheitsprüfung

Vollständige Angaben

Vorerkrankungen, Behandlungen und Beschwerden müssen sorgfältig aufgearbeitet werden.

Bedarf

Rente und Laufzeit müssen den Einkommensbedarf abbilden.

01

Rentenhöhe

Fixkosten, Familie, Kredite und bestehende Leistungen berücksichtigen.

02

Endalter

Schutz möglichst bis zum geplanten Pensionsbeginn ausrichten.

03

Dynamik

Inflation und Einkommensentwicklung mit Vertrags- und Leistungsdynamik abfedern.

04

Bedingungen

Verweisung, Prognosezeitraum, Meldefristen und Nachprüfung vergleichen.

Leistungsprüfung

Medizin und Beruf müssen gemeinsam dokumentiert werden.

Ein ärztlicher Befund allein beschreibt selten, welche konkreten beruflichen Aufgaben nicht mehr ausgeübt werden können.

Tätigkeitsbeschreibung

Arbeitstag abbilden

Zeitanteile, körperliche und geistige Anforderungen sowie Verantwortung dokumentieren.

Medizin

Funktion statt Diagnose

Einschränkungen, Belastbarkeit, Prognose und Therapie nachvollziehbar darstellen.

Anspruch

Verweisung und Nachprüfung

Vergleichsberufe und spätere Gesundheitsverbesserungen sorgfältig prüfen.

Unsere Aufgabe: Wir verbinden Bedarfsermittlung, Bedingungsvergleich und sorgfältige Vorbereitung der Gesundheitsfragen.
OGH-Entscheidungen

Berufsbild, Summenversicherung und Verweisung in der OGH-Rechtsprechung.

Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Alle Urteile ansehen
OGH 7 Ob 21/18s

Wozu dient eine BU-Versicherung?

Sie soll einen sozialen Abstieg verhindern, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit vorzeitig zurückgeht oder verloren geht. Entscheidend ist die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 68/20f

Leistung ohne konkreten Schadensnachweis

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung. Ist der bedingungsgemäße Versicherungsfall eingetreten, hängt die vereinbarte Leistung nicht von einem im Einzelnen nachgewiesenen Einkommensschaden ab.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 54/22z

Verweisung auf einen anderen Beruf

Eine Verweisung setzt einen nach Ausbildung, Erfahrung, sozialer Stellung und Einkommen ausreichend vergleichbaren Beruf voraus. Pauschale Berufsbezeichnungen reichen für die Prüfung nicht.

Entscheidung im RIS →
Häufige Fragen

Wichtige Fragen zur Berufsunfähigkeit.

Alle Fragen
Reicht eine bestimmte Diagnose für die Leistung?

Nein. Entscheidend ist, wie stark die konkrete berufliche Tätigkeit voraussichtlich beeinträchtigt ist.

Wie hoch sollte die Rente sein?

Sie sollte Fixkosten und Einkommenslücke realistisch abdecken, ohne die Annahmegrenzen des Versicherers zu überschreiten.

Was bedeutet Verweisung?

Der Versicherer kann je nach Bedingungen auf eine andere, ausreichend vergleichbare Tätigkeit verweisen.

Warum ist eine Tätigkeitsbeschreibung so wichtig?

Sie bildet die Grundlage für die spätere Prüfung, welche beruflichen Aufgaben noch möglich sind.

Persönliche Beratung

Arbeitskraft ist oft das größte Vermögen.

Wir ermitteln Rentenbedarf, Laufzeit und passende Vertragsqualität – mit besonderem Augenmerk auf Gesundheitsfragen.

Herbert Helm MBA
Herbert Helm MBA
Versicherungsmakler · Berater in Versicherungsangelegenheiten · Gewerblicher Vermögensberater
+43 7474 23456
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